Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen-Bildung-Leben GbR

Die nachstehenden AGBs gelten für Veranstaltungen, Seminare, Trainings und Qualifizierungen der Unternehmen-Bildung-Leben GbR (im Folgenden die Veranstalterin genannt).

1. Buchung

Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post, E-Mail oder Fax oder nach einer Online-Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.

Bei Veranstaltungen mit einem Teilnahmebetrag über EUR 500 (zzgl. USt.) ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die Anmeldung der Veranstaltung online erfolgt sein und somit keine Unterschrift vorweisen, sendet die Veranstalterin eine E-Mail mit den online angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die TeilnehmerIn mit der Bitte um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per Fax, E-Mail oder Post bei der Veranstalterin eingehen. Ist dies erfolgt, erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, kommt der Vertrag mit Zusendung der Buchungsbestätigung unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die dem/der TeilnehmerIn im Vorhinein bekannten Vorkenntnisse von der Veranstalterin überprüft und anerkannt werden.

Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens der Veranstalterin verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist die Veranstalterin nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnehmerbetrages verpflichtet.

Im Falle zwingender Verhinderung des/der VeranstaltungsleiterInnen hat die Veranstalterin das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als VeranstaltungsleiterIn zu benennen. Darüberhinausgehende Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.

2. Unterkunft

Die Hotelreservierung – sofern für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen und somit in der Veranstaltungsausschreibung angeboten – wird von der Veranstalterin an das Veranstaltungshotel weitergeleitet.

Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist die Veranstalterin in jedem Fall darüber zu informieren.

 

3. Rechnungsstellung und Zahlung

Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß der Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats. Der Veranstaltungsteilnahmebetrag ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannte Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Sofern im Angebot für Veranstaltungen nicht explizit die Kosten für Tagungspauschalen, Verpflegung und die Kosten für Übernachtung inkludiert sind, sind diese nicht im Veranstaltungspreis enthalten und direkt mit dem Hotel zu verrechnen. Ebenfalls nicht in den Veranstaltungspreisen enthalten sind die Kosten für die An- und Abreise.

Trotz der hohen Ansprüche, die die Veranstalterin an die Qualifikation der ReferentInnen stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen des Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.

4. Stornierung der Buchung

Stornierungen werden von der Veranstalterin grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) entgegengenommen. Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Veranstalterin berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Buchung entstandenen Kosten, eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an die Veranstalterin zurück zu geben. Außerdem werden Stornogebühren für Seminarräumlichkeiten, Tagungspauschalen und Übernachtungsmöglichkeiten welche der Veranstalterin in Rechnung gestellt werden ebenfalls weiterberechnet.

Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 100% des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens der Veranstalterin erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

5. Rücktrittsrecht für Verbraucher/innen

Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande, steht dem/der TeilnehmerIn, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die TeilnehmerIn mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Veranstalterin informieren. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die (schriftliche) Rücktrittserklärung ist an die Veranstalterin zu richten.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt die Veranstalterin alle von dem/der TeilnehmerIn erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Veranstalterin eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der/die TeilnehmerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der/die TeilnehmerIn verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie der Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt er/sie die Veranstalterin unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6. Veranstaltungsabsage seitens der Veranstalterin

Zur effizienten Durchführung der Veranstaltung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.

Darüber hinaus weist die Veranstalterin darauf hin, dass veranstaltungsabhängig – im Einzelfall – die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – abhängig ist.

7. Veranstaltungsunterlagen

Soweit im Rahmen der Veranstaltung Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Veranstalterin vorbehalten.

8. Sonstiges

Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von der Veranstalterin elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Unternehmen-Bildung-Leben GbR informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

Der Stundensatz für Beratungen, Seminare, Reviewtermine, etc. beträgt soweit nichts anderes vereinbart ist 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Bildungseinrichtungen und Organisationen der sozialen Wohlfahrt gilt einen Stundensatz von 100,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Als Tagessatz gilt der aktuelle Stundensatz multipliziert mit dem Faktor 10 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.

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